Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung

Euroscheine als Beihilfe der De Minimis Förderung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Beihilfe.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich.

Was ist die Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Förderung?

Die De-Minimis Beihilfe ist eine nach EU-Recht geringfügige Projektförderung, die unter bestimmten Voraussetzungen an Unternehmen ausgezahlt wird. Sie wurde 2024 umbenannt und läuft jetzt offiziell unter dem Namen Förderprogramm für „Umweltschutz und Sicherheit“, weil die Verwaltungsorgane entschieden haben, dass „De-Minimis“ nicht ausreichend beschreibt, was oder wozu die Förderung gedacht ist.  

Im Transportgewerbe werden die Förderungen aus einem Teil der Mauteinnahmen gewonnen und an qualifizierte Unternehmen ausgezahlt, die zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, der Effizienz und zum Schutz der Umwelt durchführen.

Wer genau kann „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehem. De-Minimis) Beihilfen beantragen?

Die Umweltschutz und Sicherheit Förderung kann jedes Unternehmen und jede Person beantragen, die:

– Zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführt
– Halter oder Eigentümer von mautpflichtigen schweren Fahrzeugen wie LKW sind, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen sind

Als schweres Nutzfahrzeug gelten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen.

Als Voraussetzung für den Güterkraftverkehr muss bei Antragstellung folgendes vorliegen:

– Eine der vorgeschriebenen Berechtigungen wie z. B. § 3 GüKG – nationale Erlaubnis oder § 5 GüKG – EU-Lizenz für gewerblichen Güterverkehr
– Eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG bei Werkverkehr

Wann kann die „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehem. De-Minimis) Beihilfe 2024 beantragt werden?

Die „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderung kann ab dem 05. Februar 2024 beantragt werden und die letzten Anträge werden am 31. Mai 2024 angenommen. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Frist beim 02. Oktober lag, ist die Förderperiode also massiv eingeschränkt worden. 

Sollten die Tage auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der drauf folgende Montag der erste bzw. letzte Tag für die Antragsstellung der Förderung.

Wir helfen Ihnen die Beihilfe der De Minimis Förderung zu erhalten

Wie hoch ist die „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderungssumme?

Die Förderung beträgt je LKW bis zu 2.000,- Euro.

Diese 2.000,- Euro werden dann pro schwerem Nutzfahrzeug multipliziert, das bis zum 01.12.2023 auf Ihr Unternehmen als Eigentümer oder Halter eingetragen war.

Beispiel:

Vor dem 01.12.2023 ist Ihr Unternehmen für 10 Nutzfahrzeuge als Eigentümer oder Halter eingetragen. In diesem Fall können Sie für 10 Fahrzeuge Förderung beantragen, die sich dann auf maximal 20.000,- Euro belaufen wird.

Wenn Sie nach dem 01.12.2023 noch zusätzliche LKW auf ihr Unternehmen eingetragen haben, können Sie versuchen, diese ebenfalls einzureichen. Erfahrungsgemäß werden diese Fahrzeuge teilweise dennoch berücksichtigt. Im schlimmsten Fall können Sie für diese zusätzlichen Fahrzeuge erstmals 2025 die Umweltschutz und Sicherheit Förderung erhalten.

Die maximale Förderhöhe beträgt 33.000,- Euro pro Unternehmen, pro Jahr.

Innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren dürfen die ausgezahlten Beihilfen die folgenden Schwellenwerte nicht übersteigen:

– 100.000,- Euro für Unternehmen, die Werkverkehr und gewerblichen Straßengüterverkehr betreiben
– 200.000,- Euro für Unternehmen, die nur Werkverkehr betreiben

Für 2024 gelten 2024, 2023 und 2022 als 3 aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Wie wird die Beihilfe ausgezahlt?

Wenn Sie einen bestandskräftigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, müssen die Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchgeführt werden. Anschließend kann der Antrag auf Auszahlung und das Kontrollformular ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wichtig ist zu beachten, dass es zahlreiche Regeln gibt, die hierbei unbedingt beachtet werden müssen. Sie können die Regeln auf der Seite des BALM nachlesen.

Alternativ können wir die Antragsstellung komplett und risikolos für Sie übernehmen.

Wie wird mit „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-Minimis) gefördert?

Die Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis) Beihilfe ist eine Projektförderung im Sinne der Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass die Förderung maximal 80% der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt.

Innerhalb der Antragsfrist vom 05. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024 können Sie bis zu 5 Anträge stellen.

Mithilfe des 1. Antrages wird Ihr firmenbezogener Höchstbetrag für die Förderung erfasst.

Sie können dann wählen, ob Sie …

… die Förderung in voller Höhe erhalten wollen.

… geringere Förderbeträge erhalten möchten, um den Maximalbetrag dann mit Folgeanträgen auszuschöpfen.

Wie wird das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-Minimis) steuerlich behandelt?

Bei der Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis) Beihilfe handelt es sich um einen sogenannten nicht rückzahlbaren oder verlorenen Zuschuss.

Das bedeutet, dass Sie die De Minimis Förderung bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückzahlen müssen.

Da Zuschüsse steuerlich als Einnahmen zu behandeln sind, müssten diese entsprechend versteuert werden. Da dem De-Minimis Zuschuss aber immer eine Ausgabe gegenüberstehen wird, sollte sich die Förderung mit den Ausgaben aufheben, wodurch sie indirekt steuerfrei wird.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Steuerberater sind und diese Information keine Steuerberatung darstellen soll. Für genaue Informationen zu Steuern und Steuerklärungen empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Steuerberater Rücksprache zu halten.

Was wird durch die Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis) Beihilfe gefördert?

Zu diesem Thema haben wir zwei ausführliche Artikel erstellt. Einen mit generellen Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und einen mit zahlreichen Beispielen, die vom BALM (Bundestamt für Logistik und Mobilität (vormals BAG; Bundesamt für Güterverkehr)) selbst in einer Art Maßnahmenkatalog zur Verfügung gestellt wurden.

Was wird von der Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Beihilfe gefördert?

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Maßnahmen förderfähig sind. Diese Seite ist perfekt, wenn Sie sich erstmal einen schnellen Überblick verschaffen wollen.

Beispiele für die Umweltschutz und Sicherheit (ehem. De-Minimis) Beihilfe

Hier finden Sie dutzende Beispiele für förderfähige Maßnahmen, die vom BALM selbst zur Verfügung gestellt werden. Die vollständige Liste erhalten Sie auch als Download, ohne Ihre E-Mail Adresse anzugeben.

Wie und wo wird die Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis) Förderung beantragt?

Hierzu haben wir ebenfalls einen ausführlichen Beitrag erstellt:

So beantragen Sie die Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis) Beihilfe.

Grundsätzlich sei aber gesagt, dass der gesamte Prozess bis zur Auszahlung für unerfahrene Personen sehr kompliziert und zeitaufwendig sein kann.

Zusätzlich können Sie Gelder verpassen, wenn Sie die Beihilfe falsch beantragen oder Maßnahmen, auslassen, die Sie hätten beantragen können.

Daher bieten wir Ihnen an, Sie kostenfrei von der Beantragung bis hin zur Bewilligung Ihrer Beihilfe zu unterstützen und den kompletten Prozess für Sie zu übernehmen.

So können Sie Ihre Chancen maximieren, die größtmögliche Förderungssumme mit dem kleinstmöglichen Zeit und Energieaufwand zu erhalten.

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